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   LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19   

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https://dejure.org/2022,39842
LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19 (https://dejure.org/2022,39842)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2022 - L 9 KR 311/19 (https://dejure.org/2022,39842)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - L 9 KR 311/19 (https://dejure.org/2022,39842)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Ausgeschlossen sind danach Ansprüche auf teure Hilfsmittel, wenn eine kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell ebenfalls geeignet ist (vgl. wiederum BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R , BSGE 113, 40 m.w.N. aus der st. Rspr.); Mehrkosten sind andernfalls von dem jeweiligen Versicherten selbst zu tragen (§ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V).

    Der Erstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender - primärer - Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben Der Anspruch ist demgemäß gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 28) .

    Weitere Grenzen der Leistungspflicht können schließlich berührt sein, wenn einer nur geringfügigen Verbesserung des Gebrauchsnutzens ein als unverhältnismäßig einzuschätzender Mehraufwand gegenübersteht (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - juris Rn. 34) .

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Dabei stellt die hier geltende und auf § 36 SGB V beruhende Festbetragsregelung - die nach § 127 Abs. 4 SGB V die maßgebliche Vorgabe für den vom Verband der Beklagten mit der Hörgeräteakustikerinnung geschlossenen und durch § 127 SGB V zugelassenen Versorgungsvertrag darstellt - eine besondere und zulässige Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar, das eine entsprechende Begrenzung des Leistungsumfangs rechtfertigt, sofern eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag nicht unmöglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R ; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juli 2014 - L 8 KR 352/11 ; Thüringer LSG, Urteil vom 25. März 2014 - L 6 KR 1802/11).

    Eine darüberhinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 14 ff.) .

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Es besteht nämlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für solche Innovationen, die nicht die Funktionalität betreffen, sondern in erster Linie die Bequemlichkeit und den Komfort bei der Nutzung des Hilfsmittels (BSGE 93, 183).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Ein "höherwertiges" Hörgerät ist immer dann notwendig, wenn der Versicherte in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 - Randnr. 48).
  • LSG Hessen, 24.07.2014 - L 8 KR 352/11

    Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Dabei stellt die hier geltende und auf § 36 SGB V beruhende Festbetragsregelung - die nach § 127 Abs. 4 SGB V die maßgebliche Vorgabe für den vom Verband der Beklagten mit der Hörgeräteakustikerinnung geschlossenen und durch § 127 SGB V zugelassenen Versorgungsvertrag darstellt - eine besondere und zulässige Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar, das eine entsprechende Begrenzung des Leistungsumfangs rechtfertigt, sofern eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag nicht unmöglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R ; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juli 2014 - L 8 KR 352/11 ; Thüringer LSG, Urteil vom 25. März 2014 - L 6 KR 1802/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 228/19

    Hörgeräte - Kostenerstattung über den Festbetrag hinaus - Selbstbeschaffung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Anders ist es dann, wenn der Versicherte bereits vor der Entscheidung der Kasse eine endgültige rechtliche Verpflichtung eingeht und der Leistungserbringer auch im Fall der Ablehnung der Leistung durch die Krankenkasse die Abnahme und Zahlung des Hilfsmittels verlangen kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 KR 228/19 - juris Rn. 55) .
  • LSG Thüringen, 25.03.2014 - L 6 KR 1802/11

    Krankenversicherung - Behinderungsausgleich - Ablehnung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 20.12.2022 - L 9 KR 311/19
    Dabei stellt die hier geltende und auf § 36 SGB V beruhende Festbetragsregelung - die nach § 127 Abs. 4 SGB V die maßgebliche Vorgabe für den vom Verband der Beklagten mit der Hörgeräteakustikerinnung geschlossenen und durch § 127 SGB V zugelassenen Versorgungsvertrag darstellt - eine besondere und zulässige Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar, das eine entsprechende Begrenzung des Leistungsumfangs rechtfertigt, sofern eine ausreichende Versorgung zum Festbetrag nicht unmöglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R ; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juli 2014 - L 8 KR 352/11 ; Thüringer LSG, Urteil vom 25. März 2014 - L 6 KR 1802/11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 14 KR 129/22

    Hörgerät - Hilfsmittelversorgung - Wirtschaftlichkeit - wesentlicher

    Zur Überzeugung des Senats ist der durch 5 % besseres Sprachverstehen ohne Störschall bzw. 2,5 % im Störschall zu erlangende Gebrauchsvorteil gegenüber dem zuzahlungsfreien Gerät als wesentlich anzusehen und stellt sich nicht nur - durch Berücksichtigung von Messungenauigkeiten - als unwesentlich dar, was in der Rechtsprechung jedoch umstritten ist (wie hier: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2023 - L 1 KR 181/21 -, Rn. 38; Hessisches LSG, Urteil vom 1. Februar 2023 - L 1 KR 384/21 -, juris Rn. 48; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21 -, juris Rn. 49 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2021 - L 1 KR 325/19 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2021 - L 26 KR 228/19 -, juris Rn. 52; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. August 2020 - L 16 R 974/16 -, juris Rn. 33; andere Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 2023 - L 6 VK 2721/21 -, juris Rn. 36; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Januar 2023 - L 4 KR 219/22 -, juris Rn. 47; Sächsisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2022 - L 9 KR 311/19 -, juris Rn. 32; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Oktober 2022 - L 7 R 115/15 -, juris Rn. 47; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2021 - L 11 R 3540/20 -, juris Rn. 33; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2021 - L 11 KR 2192/19 -, juris Rn. 29; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2020 - L 5 KR 241/18 -, juris Rn. 42; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Juli 2019 - L 6 KR 62/19 B ER -, juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - L 1 KR 181/21

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung über den Festbetrag

    Zur Überzeugung des Senats ist der durch 5% besseres Sprachverstehen ohne und mit Störschall zu erlangende Gebrauchsvorteil gegenüber dem zuzahlungsfreien Gerät auch nicht als unwesentlich anzusehen (anders insoweit Sächsisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2022 - L 9 KR 311/19 - juris Rn. 32; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 30. November 2021 - L 11 R 3540/20 - juris Rn 33 sowie vom 2. Februar 2021 - L 11 KR 2192/19 - juris Rn 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 1 KR 181/21
    Zur Überzeugung des Senats ist der durch 5% besseres Sprachverstehen ohne und mit Störschall zu erlangende Gebrauchsvorteil gegenüber dem zuzahlungsfreien Gerät auch nicht als unwesentlich anzusehen (anders insoweit Sächsisches LSG, Urteil vom 20. Dezember 2022 - L 9 KR 311/19 - juris Rn. 32; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 30. November 2021 - L 11 R 3540/20 - juris Rn 33 sowie vom 2. Februar 2021 - L 11 KR 2192/19 - juris Rn 29).
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